MUSAMICI
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
ChorWorkshop
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Musamici, Kerstin Danier, Rosenstr. 11a, 86567 Hilgertshausen-Tandern
I. Allgemeine Bestimmungen
1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
Mit Anmeldung zur Veranstaltung erklärt sich der Veranstaltungsbesucher mit den nachfolgenden AGB, sowie dem Haftungsausschluss und Regelwerk einverstanden (www.musamici.de). Die Regelungen dieser AGB gelten gegenüber jedem Besucher und entfalten ihre Gültigkeit bei Betreten des Veranstaltungsgeländes bzw. ab der Zulassung zur Veranstaltung durch die musikalische Leitung. Diese AGB entfalten auch Gültigkeit gegenüber allen Mitarbeitern und Helfern der Veranstaltung ab Betreten des Veranstaltungsgeländes von Anreise bis Abreise.
2. Begriffsbestimmungen
Veranstalter des ChorworkShops ist Musamici (Verantwortliche: Kerstin Danier); im Folgenden „Veranstalter“ genannt. Die in diesen AGB bestimmten Regelungen gelten für alle auf den Plänen ausgewiesenen Flächen und Bereichen, des gesamten Veranstaltungsgeländes sowie den dazugehörenden Straßen, Wegen und Parkplätzen.
3. Haftung des Veranstalters
Die vertragliche und gesetzliche Haftung des Veranstalters für Schäden jeglicher physischen, psychischen und materiellen Art ist ausgeschlossen. Jeder Veranstaltungsbesucher haftet ausnahmslos für alle Schäden, die ihm durch und bei Nutzung der Veranstaltungsfläche entstanden sind (z.B. Unfall, Sturz), selbst. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und – Beschränkungen gelten auch für die Haftung des Veranstalters und seiner Mitarbeiter. Für Schäden wird seitens des
Veranstalters nur dann gehaftet, wenn die Schäden durch den Veranstalter selbst, dessen Vertreter oder Bevollmächtigten vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden. Der Einverständniserklärung über den Haftungsausschluss ist beim Anmeldeprozess zuzustimmen. Dies gilt auch für minderjährige
Veranstaltungsbesucher, die die Einverständniserklärung über den Haftungsausschluss ebenfalls vollständig ausgefüllt und von einer sorgeberechtigten Person unterzeichnet abgeben müssen. Mit der Zustimmung über den Anmeldeprozess zum Haftungsausschluss erklärt jeder Veranstaltungsbesucher, dass er für alle durch ihn entstandene Schäden und Verletzungen selbst verantwortlich ist. Der Veranstalter ist gegenüber dem Veranstaltungsbesucher im Schadensfall Schadenersatz berechtigt (Regressforderung). Wird das Einverständnis zum Haftungsausschluss nicht erklärt, ist die Teilnahme an der Veranstaltung ausgeschlossen.
4. Verwertung von Ton- und Bildaufnahmen
Der Veranstaltungsbesucher willigt in die unentgeltliche Verwendung seines Bildnisses und seiner Stimme für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Tonaufnahmen, die vom Veranstalter, dessen Beauftragten oder sonstigen Dritten im Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden, sowie in deren anschließende Verwertung in allen gegenwärtigen und zukünftigen Medien (wie insbesondere in Form von Ton- und Bildtonträgern sowie der digitalen Verbreitung, bspw. über das Internet) ein. Filmen aus der Stuntfläche heraus ist untersagt, sowie das Aufsteigen Lassen von unbemannten Flugobjekten, davon ausgenommen sind Vertreter der Presse und elektronischen Medien, die über eine Akkreditierung durch den Veranstalter verfügen.
5. Bezahlung/ Stornoregelung
Nach Anmeldeschluss am 15.12.2025 erfolgt eine Zulassung, die durch die musikalische Leitung des Workshops festgelegt wird. Die Entscheidung hierüber erfolgt unter Berücksichtigung einer ausgewogenen Stimmverteilung. Es besteht deshalb kein Anspruch auf Zulassung.
Mit Zulassung spätestens am 31.12.2025 wird eine Anzahlung in Höhe von 50% des jeweiligen Buchungspreises fällig. Die Zahlungsaufforderung erhält jede teilnehmende Person in einer E-Mail separat mitgeteilt. Die restliche Zahlung erfolgt bis zum 16.03.2026, sollte die Restzahlung nicht erfolgen, besteht kein Anspruch auf Teilnahme oder Rückerstattung.
Eine kostenfreie Stornierung der Anmeldung ist bis zum 15.01.2026 möglich. Ab 16.01.2026 sind 60% des Buchungspreises fällig und können nicht zurückerstattet werden. Durch die Fälligkeit der Restzahlung spätestens am 16.03.2026 ist keine Rückerstattung mehr möglich.
6. Nutzung der Daten/Datenschutz
Die Daten der Veranstaltungsbesucher, die beim Anmeldeprozess auf dem Anmeldeformular dem Veranstalter bei Vertragsschluss gemacht werden, dürfen aufgrund des berechtigten betrieblichen Interesses erhoben, gespeichert und zu gewerblichen Zwecken genutzt werden. Hierzu zählen Angaben wie Name, Wohnort und E-Mail-Adresse jedes Veranstaltungsbesuchers. Ebenso können Ihre Daten für eine betriebsinterne Auswertung der Besucherstruktur verwendet werden. Eine
Weitergabe Ihrer Daten an Dritte erfolgt innerhalb des organisatorischen und musikalischen Leitungsteams. Sie können die von Ihnen gespeicherten Informationen jederzeit beim Veranstalter abfragen.
7. Allgemeine Besucherregeln
Personen, die sich fahrlässig, respektlos oder rücksichtslos verhalten, werden im Ermessen der beauftragten Personen von der Veranstaltung ausgeschlossen. Es gilt das Gebot der Rücksichtnahme. Es ist Rücksichtnahme gegenüber den anderen Veranstaltungsbesuchern zu üben. Die Besucher haben sich so zu verhalten, dass sie andere Besucher weder belästigen oder gefährden, noch auf andere Weise beeinträchtigen.
8. Salvatorische Klausel
I. Sind Allgemeine Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
II. Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften.
III. Der Vertrag ist unwirksam, wenn das Festhalten an ihm auch unter Berücksichtigung der vorgesehenen Änderung eine unzumutbare Härte für eine Vertragspartei darstellen würde.
IV. Ergänzend zu Ziffer II gilt darüber hinaus folgender Grundsatz: An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
Stand: 20.09.2025